Brand Design. Markenidentität. Kreativagentur. Werbeagentur. Corporate Design. Social Media Campaign. Digital Advertising. Ads. 3d Grafik. CGI. Brand Identity. 3D Animation. Unternehmensfilme. Produktpräsentation. Messearchitektur. Event. CAD. Animation. Produktfilm. Virtuelle Realität. Metaverse. Augmented Reality. Produktkampagne. B2B Kampagne. B2B Werbung. BtoB Kampagne. BtoB Werbung. Auszeichnung. RedDot. ADC. DDC. BiB Award. Banner Ads. Veranstaltungen. Photorealismus. Interior Design. Innenarchitektur. Beratung. Kreation. Broschüren. Imagefilm. Image Präsentation. Powerpoint. Keynote. Holographie. Steroskopie. Holographische Installation. Holografie. Bannerwerbung. Anzeigenwerbung. Werbeanzeigen. 3D Simulation.

Impressum, AGBs & Datenschutz 

 

 

solldesign 
creating relevance & identity

Inhaber | Managing Director
Dipl. Designer & M.A.
Daniela Schanen
Hardtstrasse 148
73525 Schwäbisch Gmünd

Contact
phone: +49 (0)7171 - 8077996
email: info(at)solldesign.de
instagram:#solldesign

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Alle Rechte vorbehalten.
Allrights reserved.

 

 

Datenschutzerklärung

 

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren Daten:

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Sie können unsere Seite besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Wir speichern lediglich Zugriffsdaten ohne Personenbezug wie z.B. den Namen Ihres Internet Service Providers, die Seite, von der aus Sie uns besuchen oder den Namen der angeforderten Datei. Diese Daten werden ausschließlich zur Verbesserung unseres Angebotes ausgewertet und erlauben keine Rückschlüsse auf Ihre Person. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese (z.B. im Rahmen Ihrer Kontaktanfrage oder Eröffnung eines Kundenkontos) freiwillig mitteilen. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung derjenigen Zwecke, zu denen Sie uns die Daten mitteilen. Mit vollständiger Erfüllung derjenigen Zwecke, zu denen Sie uns die Daten mitteilen, werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben.

 Auskunftsrecht

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. a), b) und c) DSGVO.

Wir weisen Sie auf Ihr Auskunftsrecht, Ihr Recht auf Berichtigung, Ihr Recht auf Löschung, Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit (vgl. Artikel 15 bis Artikel 18 und Artikel 20 DSGVO) hin. Zur Geltendmachung dieser Rechte können Sie sich auch an unseren unten genannten Datenschutzbeauftragten wenden. Hinweisen möchten wir Sie auch auf die Möglichkeit einer Beschwerde gegenüber der unten genannten zuständigen Datenschutzbehörde. Sie können Ihre erteilte Einwilligung per E-Mail an den Ansprechpartner des Unternehmens widerrufen. Sofern keine handels- oder steuerrechtlichen Aufbewahrungslichten bestehen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht. Sie erhalten eine Bestätigung hierüber.

 


Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz

 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Königstrasse 10 a
70173 Stuttgart
Telefon 0711 / 61 55 41 – 0
Telefax 0711 / 61 55 41 – 15
E-Mail poststelle@lfdi.bwl.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


M.A. Daniela Schanen bietet unter dem Namen Solldesign Daniela Schanen Leistungen im Bereich Kreation, Konzeption, Kommunikation, Design, Spacial Experiences und digitaler Bilderstellung und -bearbeitung an.

1. Geltungsbereich / Vertragsschluss
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Solldesign Daniela Schanen, Inhaber M.A. Daniela Schanen, Hardtstrasse 148, 73525 Schwäbisch Gmünd, nachstehend in Kurzform „Solldesign“ genannt, und ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Auftraggeber“ genannt.
Bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber gelten diese AGB als stillschweigend anerkannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von Solldesign nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber.
1.3. Jeder an Solldesign erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk.
1.4. Die Angebote von Solldesign sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
1.5. Verträge bedürfen zu ihrem Zustandekommen der schriftlichen Bestätigung von Solldesign. Aufträge sind jedoch dann ohne schriftliche Bestätigung angenommen, wenn Solldesigndie in Auftrag gegebene Leistung erbringt.
1.6. Die Übersendung von Daten (z.B. CAD-Daten, Fotografien, Briefings etc.) oder Materialproben bzw. Materialscans oder Fotos zum Projekt durch den Auftraggeber nach Angebotserstellung gilt als Auftragserteilung durch den Auftraggeber, soweit dieser nicht ausdrücklich Entgegenstehendes erklärt.
1.7. Weitere Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
1.8. Solldesign behält sich vor, die AGB und Preise zu ändern. Diese Änderungen beziehen sich nur auf neue Aufträge bzw. Auftragserneuerungen. Laufende Aufträge können mit Ausnahme von Dienstleistungserweiterungen, die in schriftlicher Form vertragliche Wirksamkeit erhalten, nicht geändert werden

2. Leistungsänderung
2.1. Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von Solldesign zu erbringenden Leistung ändern, so hat er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Solldesign zu äußern. Solldesign prüft, welche Auswirkung die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand, Terminen haben wird und ob sie realisiert werden kann.
2.2. Von dem Änderungsverlangen betroffene Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und ggf. der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist – soweit erforderlich – verschoben. Solldesign wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.
2.3. Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwendungen zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlages und etwaige Stillstandzeiten. Die Aufwendungen werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im übrigen nach den üblichen Vergütungen von Solldesign berechnet.
2.4. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Solldesign dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffene Vereinbarung darlegen. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlages für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis dem Text der Vereinbarung, auf den sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
2.5. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

3. Vergütung
3.1. Haben die Parteien keine ausdrücklichen Vereinbarungen über die Vergütung von Solldesign getroffen, so hat der Auftraggeber die für erbrachte Leistungen übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Solldesign für ihre Leistungen veranschlagten Vergütungssätze als üblich.
3.2. Die Berechnung der zeitabhängigen Leistung erfolgt aufgrund von Arbeitsbelegen. Der Auftraggeber erkennt die Zeitaufzeichnungen von Solldesign als für ihn verbindlich an. Bei der Abrechnung nach Tagessätzen umfasst ein Leistungstag 8 Arbeitsstunden.
3.3. Die Preise von Solldesign gelten für den in den Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Zoll, Versand-Versicherung sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Evtl. entstehende Reisekosten, Enkodierungen sowie Kopien und Material werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
3.4. Rechnungen von Solldesign sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Solldesign. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
3.5. Bei länger andauernden Projekten ist Solldesign berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen über Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Solldesign verfügbar sein.
3.6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Solldesign sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
3.7. Bei Änderungen oder bei Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber werden Solldesign alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt, die bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Leistungen vergütet und Solldesign von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
3.8. Solldesign ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Solldesign durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

4. Rechte / Eigentumsvorbehalt
4.1. Alle Arbeiten von Solldesign sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.2. Ohne Zustimmung von Solldesign dürfen die erstellten Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Werks - ist unzulässig.
4.3. Die Parteien treffen eine Vereinbarung in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang Solldesign das Nutzungsrecht an den finalen Bilddaten einräumt. Soweit nicht anders vereinbart gilt ein räumlich unbeschränktes und zeitlich auf zwei Jahre beschränktes einfaches Nutzungsrecht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen, als vereinbart. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Solldesign.
4.4. Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Solldesign angefertigt werden, verbleiben bei Solldesign. Solldesign schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, etc.
Alle Rechte an den gesamten Prozessdaten (nichtfinale Leistungen) verbleiben bei Solldesign. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Dateien und Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
4.5. Tonrechte sind Sache des Auftraggebers. Tonrechte werden von Solldesign nicht zur Verfügung gestellt. Abweichungen hiervon sind schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
4.6. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Solldesign kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
4.7. Die von Solldesign gelieferten und/oder bearbeiteten Daten bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung erwachsenen Forderungen gegen den Auftraggeber, einschließlich Zinsen und Nebenkosten, das Eigentum von Solldesign. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während des Bestandes des Eigentumsvorbehaltes ohne die schriftliche Einwilligung von Solldesign unzulässig und unwirksam.
4.8. Für Solldesign besteht ein Recht zur Zurückbehaltung an Gegenständen, die der Auftraggeber überlassen hat oder die bei Solldesign lagern bzw. die für sie hergestellt wurden. Dieses Recht besteht solange, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber ausgeglichen sind.

5. Überlassene Gegenstände / Datenmaterial
5.1. Solldesign haftet nicht für überlassene Gegenstände irgendwelcher Art. Derartige Gegenstände lagern auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei Solldesign, die nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt ist, derartige Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers bei Dritten lagern zu lassen. Bei Verlust und/oder Beschädigung der zur Bearbeitung übergebenen Materialien beschränkt sich die Ersatzpflicht von Solldesign auf die Ersatzlieferung von Rohmaterial im Umfang des verlorenen oder beschädigten Materials.
5.2. Eine Versicherungspflicht von Solldesign für solche Gegenstände besteht nicht.
5.3. Das im Zuge einer Leistungserstellung bei Solldesign entstandene Transfer- und/oder Arbeitsmaterial wird nach Projektende (Übergabe der finalen Datenfiles) bis zur Dauer eines Monats bei Solldesign aufbewahrt. Solldesign behält sich vor, Transfer- und Arbeitsdaten, sowie Transfer- und Arbeitsbänder nach Ablauf dieser Frist zu löschen. Auf Wunsch des Auftraggebers können diese Daten im internen BackUp von Solldesign gesichert werden. Sie sind dann z.B. bei einem Folgeprojekt wiederherstellbar (Projekt-Restore). Die für den Projekt-Restore entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber gemäß der aktuellen Preisliste zu tragen.

6. Geheimhaltung
6.1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Erkenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vertragsverhältnisses verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder den Dritten bereits bekannt sind.
6.2. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer, etc.
6.3. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
6.4. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
6.5. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefdokumente, Daten, etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

7. Kündigung aus wichtigem Grunde
7.1. Solldesign ist berechtigt das Auftragsverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: eine wesentliche Vertragsverletzung; Änderung der Firmenverhältnisse oder wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, insbesondere bei anhaltendem, wesentlichem Zahlungsverzug oder Verzug hinsichtlich anderer wesentlicher Verpflichtungen; Nichteinlösung bzw. Protest von Schecks oder Wechseln; Zahlungsunfähigkeit; der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
7.2. Im Fall der Kündigung durch Solldesign aus wichtigem Grund ist Solldesign berechtigt, die erbrachten Leistungen ungeachtet derer Verwertbarkeit durch den Auftraggeber abzurechnen.

8. Schlussbestimmungen
8.1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Auch eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.
8.2. Kündigungen haben schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
8.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Selbst wenn Solldesign auf ein Schreiben des Auftraggebers Bezug nimmt, welches Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
8.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
8.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Solldesign.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Stand 01.01.2024